Mehr Netto, mehr Wissen und ein Hauch Wiener Schmäh

Von Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien

Manchmal bringt die Steuerwelt auch gute Nachrichten – ja, wirklich! Mit der befristeten Anhebung des Investitionsfreibetrags (IFB) will der Gesetzgeber 2025/2026 spürbare Impulse setzen. Und auch wenn die Löhne nicht ganz mit der Inflation Schritt gehalten haben, bleiben dank der Anpassung der Einkommensteuertarifstufen ab 1.1.2026 netto ein paar Euro mehr in Ihrer Geldtasche. Zusätzlich liegen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2026 vor. In diesem Beitrag fasse ich für Sie die wichtigsten Punkte zusammen – präzise, verständlich und mit einem Augenzwinkern.

Mein Tipp: Planen Sie jetzt – nicht erst zwischen Vanillekipferln und Neujahrsvorsätzen. Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihren persönlichen Steuercheck.


Inflationsanpassungsverordnung 2026

Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 hebt die Tarifstufen der Einkommensteuer ab 1. Jänner 2026 um 1,733 % an (auf Basis einer Inflationsrate von 2,6 % für Juli 2024 bis Juni 2025). Das federt die kalte Progression ab und lässt Arbeitnehmer:innen etwas mehr Netto übrig.

Einkommensteuertarifstufen (Vergleich 2025/2026)

Originalwerte 1:1 übernommen

2025 – EinkommenSteuersatz2026 – EinkommenSteuersatz
für die ersten € 13.3080 %für die ersten € 13.5390 %
€ 13.308 bis € 21.61720 %€ 13.539 bis € 21.99220 %
€ 21.617 bis € 35.83630 %€ 21.992 bis € 36.45830 %
€ 35.836 bis € 69.16640 %€ 36.458 bis € 70.36540 %
€ 69.166 bis € 103.07248 %€ 70.365 bis € 104.85948 %
€ 103.072 bis € 1 Mio.50 %€ 104.859 bis € 1 Mio.50 %
ab € 1 Mio.55 %ab € 1 Mio.55 %

Erhöhte Absetzbeträge (automatisch um 1,7333 %)

Originalwerte 1:1 übernommen

20252026
Verkehrsabsetzbetrag € 487,00€ 496,00
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag € 790,00€ 804,00
Pensionistenabsetzbetrag € 1.002,00€ 1.020,00

Ergebnis: Jahreseinkommen bis € 19.962 sind für Arbeitnehmer de facto steuerfrei.

Vereinbaren Sie Ihren Steuercheck – wir prüfen, wie Sie die neuen Grenzen optimal nutzen.


Die wichtigsten SV-Werte für 2026

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2026 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung). Die Aufwertungszahl beträgt 1,073. Achtung: Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert.

Höchstbeitragsgrundlagen

Originalwerte 1:1 übernommen

Höchstbeitragsgrundlagebis 31. Dezember 2025ab 1. Jänner 2026
für laufende Bezüge, täglich€ 215,00€ 231,00
für laufende Bezüge, monatlich€ 6.450,00€ 6.930,00
für Sonderzahlungen, jährlich€ 12.900 ,00€ 13.860,00
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich€ 7.525,00€ 8.085,00

Geringfügigkeitsgrenze & DGA

Originalwerte 1:1 übernommen

bis 31. Dezember 2025ab 1. Jänner 2026
monatlich (Geringfügigkeitsgrenze)€ 551,10€ 551,10
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich€ 826,65€ 826,65

Arbeitslosenversicherung – Dienstnehmeranteil (vorauss. 2026)

Originalwerte 1:1 übernommen

monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 2.2250 %
von € 2.225 bis € 2.4271 %
von € 2.427 bis € 2.6302 %
über € 2.6302,95 %

Hinweis: Im Steuercheck prüfen wir, ob durch Gehaltsgestaltung, Sonderzahlungen oder Timing Optimierungen möglich sind.


Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB): 1.11.2025 bis Ende 2026

Am 15. Oktober 2025 wurde die befristete Erhöhung des IFB beschlossen. Für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem 31. Oktober 2025 und vor dem 1. Jänner 2027 gelten erhöhte Sätze:

  • Regulär: von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Öko-Investitionen: von 15 % auf 22 % (z. B. E-Kraftfahrzeuge, E-Ladestationen, Wasserstofftankstellen, Photovoltaikanlagen, Verlagerung Güterverkehr auf Schiene).
  • Gilt auch für Investitionen 2025, sofern wirtschaftliches Eigentum/Lieferung nach dem 31.10.2025 übergeht – achten Sie auf das Lieferdatum.

Herstellungsfälle (zeitliche Abgrenzung)

Nur Herstellungsteile nach dem 31.10.2025 (bis 31.12.2026) erhalten den erhöhten IFB (20 %/22 %). Vorherige Teile: regulärer IFB (10 %/15 %). Werden bereits vor dem Stichtag angekaufte Bestandteile erst danach verarbeitet, ist der erhöhte IFB zulässig – maßgeblich ist die Herstellung.

Beispiel

Ein Einzelunternehmer beginnt im Jänner 2024 mit der Herstellung und schließt im Dezember 2025 ab.
Aufwendungen 2024 bis Oktober 2025: regulärer IFB (10 %/15 %).
Aufwendungen November/Dezember 2025: erhöhter IFB (20 %/22 %).

Deckelungen

  • Allgemein: IFB bleibt je Betrieb/Jahr mit € 1 Mio. an Anschaffungs- und Herstellungskosten gedeckelt.
  • Sonderregel Nov/Dez 2025: erhöhter IFB nur bis zwei Zwölftel der Jahresdeckelung (also € 166.667). Übersteigende Investitionen können den Vormonaten 2025 (regulär) oder 2026 (erhöht, innerhalb der dortigen Jahresgrenze) zugeordnet werden.

Beispiel Zuordnung

Investitionen 2025: Jänner–Oktober € 800.000, November–Dezember € 400.000 (alle begünstigt).
Für Nov/Dez ist der erhöhte IFB bis € 166.667 möglich. Die verbleibenden € 233.333 können Sie entweder (a) zu € 33.333 den Monaten Jänner–Oktober 2025 (regulärer IFB) und zu € 200.000 dem Jahr 2026 (erhöhter IFB) zuordnen oder (b) die gesamten € 233.333 dem Jahr 2026 (erhöhter IFB) zuordnen.

Voraussetzungen & Ausschlüsse (unverändert)

  • Nutzungsdauer mind. 4 Jahre; Zuordnung zu inländischem Betrieb/Betriebsstätte.
  • Ausgeschlossen u. a.: Wirtschaftsgüter mit investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag; Gebäude/Gebäudeteile (Ausnahme: Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärme-/Kältetauscher, Fernwärmeübergabestationen); Pkw/Kombi (Ausnahme: Elektroautos, 0 g CO₂); GWG bis € 1.000; unkörperliche Wirtschaftsgüter (außer Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life-Science); gebrauchte Wirtschaftsgüter; Anlagen für Förderung/Transport/Speicherung fossiler Energieträger.
  • Öko-Zuschlag (15 %) für klimafreundliche Wohngebäude: Wenn dieser beansprucht wird (letztmalig im nach dem 31.12.2024 beginnenden Wirtschaftsjahr), ist IFB dafür ausgeschlossen.
  • Kombination mit degressiver AfA ist möglich.

Tipp: Sichern Sie sich Gestaltungsspielraum über Liefertermine, Teilherstellungen und Budgetaufteilung 2025/2026. Vereinbaren Sie Ihren Steuercheck – wir modellieren Ihre Investitionsreihenfolge steueroptimal.


Checkliste: Steuertipps zum Jahresende 2025

Als Service habe ich die wichtigsten Themen wie gewohnt in einer Checkliste zusammengefasst – für Unternehmen, Arbeitgeber & Mitarbeiter, Arbeitnehmer sowie alle Steuerpflichtigen. Diese Checkliste ist ideal, um vor dem Jahreswechsel strukturiert durchzugehen, was noch möglich ist. Gerne sende ich Ihnen die detaillierte Checkliste zu oder gehe sie mit Ihnen im Termin durch – damit kein Vorteil liegen bleibt.


Fazit

2025/2026 bringen steuerliche Stellschrauben, die Sie aktiv nutzen sollten: angepasste Tarifstufen, klare SV-Werte und eine befristet sehr attraktive IFB-Erhöhung. Mit rechtzeitiger Planung gewinnen Sie Liquidität, Stabilität und Spielraum. Und wenn Sie möchten, begleite ich Sie dabei – persönlich, verständlich und mit Wiener Gelassenheit.

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Steuercheck – ich freue mich auf Sie.

Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien