Steuerjahr 2026: Neue Regeln, neue Pflichten – und wo Sie jetzt aufpassen sollten

Von Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien

Der Jahreswechsel hat steuerlich selten so viel Bewegung gebracht wie diesmal. 2026 startet mit einer ganzen Reihe neuer Werte, geänderter Spielregeln und zusätzlicher Pflichten – von der Personalverrechnung über Sozialversicherung und Umsatzsteuer bis hin zu Mietrecht und Homeoffice.

Damit Sie den Überblick behalten, habe ich die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Wie immer gilt: Nicht alles ist kompliziert – aber manches sollte man rechtzeitig wissen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.


1. Personalverrechnung 2026: Neue Werte, alte Fallen

In der Lohn- und Gehaltsverrechnung ändern sich 2026 wieder zahlreiche Eckwerte. Besonders relevant sind die inflationsangepassten Einkommensteuertarife und Absetzbeträge.

Einkommensteuertarif 2026

Einkommen Steuersatz
bis € 13.539 0 %
€ 13.539 – € 21.992 20 %
€ 21.992 – € 36.458 30 %
€ 36.458 – € 70.365 40 %
€ 70.365 – € 104.859 48 %
€ 104.859 – € 1 Mio. 50 %
über € 1 Mio. 55 %

Auch die Absetzbeträge (Alleinverdiener, Unterhalt, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag) wurden angepasst. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das zwar keine Revolution – aber in Summe eine spürbare Entlastung.

Sachbezüge & Dienstfahrzeuge

Bei Firmen-PKW bleibt das System im Wesentlichen gleich, die CO₂-Grenzen werden aber laufend strenger. Elektrofahrzeuge bleiben weiterhin sachbezugsfrei. Wichtig zu wissen: Wer ein Dienstfahrzeug privat nutzt, verliert weiterhin das Pendlerpauschale – selbst bei Kostenbeiträgen.

Überstunden & Feiertagsarbeit

Gute Nachrichten: Der steuerfreie Zuschlag für Überstunden bleibt für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu € 170 erhalten. Bei Feiertagsarbeit wurde die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts bis € 400 pro Monat ab 2026 wiederhergestellt.

⚠️ Praxistipp:
Für Jänner 2026 kann eine Aufrollung der Lohnverrechnung notwendig sein, wenn die Software noch nicht angepasst war.

2. Sozialversicherung 2026: Höhere Grenzen, höhere Verantwortung

Mit Jahresbeginn steigen die Sozialversicherungswerte erneut. Die Höchstbeitragsgrundlagen erhöhen sich deutlich – was vor allem bei höheren Einkommen und Geschäftsführergehältern spürbar wird.

Neu geregelt wurden auch Säumniszuschläge bei verspäteten Meldungen: Je nach Dauer der Verspätung steigen die Zuschläge gestaffelt an. Wer zu spät korrigiert, zahlt zusätzlich Verzugszinsen.

Trinkgeldpauschalen

Ab 2026 gelten erstmals bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für Gastronomie, Friseure, Masseure und das Personenbeförderungsgewerbe. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich – solange die tatsächlichen Trinkgelder nicht deutlich darunter liegen.

Wichtig: Trinkgelder bleiben steuerfrei, sofern sie ortsüblich und ohne Rechtsanspruch gewährt werden – auch bei Kartenzahlung.


3. Bildungskarenz neu gedacht

Die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurden ab 2026 neu geregelt. Ein automatischer Anspruch besteht nicht mehr. Voraussetzung ist unter anderem eine durchgehende arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung von zwölf Monaten.

Besonders relevant für Arbeitgeber: In bestimmten Fällen ist ein Zuschuss von 15 % zur Weiterbildungsbeihilfe zu leisten. Diese Regelung soll gezielt geringer qualifizierte Arbeitnehmer fördern.

⚠️ Wichtig:
Das Budget des AMS ist begrenzt. Anträge werden nur bewilligt, solange Mittel verfügbar sind.

4. Mietrecht: Valorisierungen nur noch eingeschränkt möglich

Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz bringt für Wohnungsmietverträge massive Änderungen. Mietzinserhöhungen sind künftig nur noch mit 1. April zulässig – und auch der Höhe nach begrenzt.

Besonders brisant: Erhöhungen mit 1.1.2026 sind unwirksam. Für Altverträge mit abweichenden Klauseln ist eine Parallelrechnung notwendig.

Für Vermieter bedeutet das: Verträge prüfen, Berechnungen dokumentieren und Erhöhungen sorgfältig planen.


5. Umsatzsteuer: Luxusimmobilien und neue Grenzen

Ab 2026 gilt bei besonders hochwertigen Wohnimmobilien eine unechte Umsatzsteuerbefreiung. Wird die Grenze von € 2 Mio. netto überschritten, entfällt der Vorsteuerabzug – mit teils erheblichen finanziellen Auswirkungen.

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung: Nur Kosten, für die der Vorsteuerabzug noch 2025 geltend gemacht werden konnte, zählen nicht zur Grenze.

Daneben wurde die Umsatzgrenze für die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ auf € 45.000 erhöht – eine Erleichterung für bestimmte Betriebe ohne Registrierkasse.


6. Homeoffice als Betriebsstätte: neue OECD-Sichtweise

Neu ist auch die internationale Beurteilung von Homeoffice-Tätigkeiten. Ab 2026 kann ein Homeoffice schneller zur Betriebsstätte werden – insbesondere dann, wenn mehr als 50 % der Arbeitszeit dort erbracht werden und wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Für Geschäftsführer und Schlüsselpersonen ist hier besondere Vorsicht geboten. In solchen Fällen wird ein Homeoffice fast automatisch als Betriebsstätte gewertet.


7. Was Sie jetzt konkret tun sollten

⚠️ Jetzt prüfen & umsetzen

  • Lohnverrechnung 2026 auf neue Werte prüfen
  • Mietverträge und Valorisierungen kontrollieren
  • Homeoffice-Regelungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten analysieren
  • Immobilienprojekte auf Umsatzsteuerfolgen prüfen
  • Fristen für Meldungen im Februar und März im Blick behalten

Jetzt persönlichen Steuercheck vereinbaren


Fazit

2026 beginnt mit vielen neuen Spielregeln. Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt, kann Risiken vermeiden und Chancen nutzen. Steuerrecht bleibt komplex – aber mit guter Planung beherrschbar.

Gerne unterstütze ich Sie dabei persönlich.

Mag. Susanne Weihs-Raabl
Steuerberatung Wien