Was sich 2026 ändert – und was Sie noch 2025 erledigen sollten

Von Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien

Es gibt Jahre, die verabschieden sich still und leise – und dann gibt es 2025. Während viele bereits über die Frage nachdenken, ob heuer ein echter oder künstlicher Christbaum ins Wohnzimmer kommt, hat der Gesetzgeber beschlossen, uns pünktlich zum Jahresende ein steuerliches Überraschungspaket hinzustellen. Und eines gleich vorweg: Es ist eines der größeren.

Damit Sie 2026 nicht nur gut informiert, sondern steuerlich auch bestens vorbereitet starten, habe ich die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst – klar, verständlich und wie immer mit einem Hauch Wiener Schmäh. Dazu zeige ich Ihnen, welche Schritte Sie bis zum 31. Dezember 2025 unbedingt setzen sollten, damit Ihnen kein steuerlicher Vorteil verloren geht. Denn wie so oft gilt: Die Gestaltungsmöglichkeiten liegen ganz am Ende des Jahres – aber nur, wenn man sie auch nützt.


1. Einkommensteuer 2026 – Entlastung, aber in homöopathischen Dosen

Ab 2026 werden Teile der Einkommensteuer erneut an die Inflation angepasst. Das ist grundsätzlich positiv – immerhin soll die kalte Progression nicht ungebremst zuschlagen –, aber die Änderungen bewegen sich heuer eher im sanften Bereich.

Die neuen Tarifstufen wirken dennoch: Vor allem mittlere Einkommen profitieren leicht. Und wie immer gilt: Jeder Euro, den Sie nicht versteuern müssen, bleibt Ihnen erhalten. Das ist fast wie eine Mini-Gehaltserhöhung – nur ohne Gehaltsgespräch.

Die neuen Tarifgrenzen im Überblick

Tarifstufe20252026
0 % bis€ 13.308€ 13.539
20 % bis€ 21.617€ 21.992
30 % bis€ 35.836€ 36.458
40 % bis€ 69.166€ 70.365
48 % bis€ 103.072€ 104.859
50 % bis€ 1 Mio.€ 1 Mio.
55 % ab€ 1 Mio.€ 1 Mio.

Auch die Absetzbeträge werden leicht erhöht, ebenso die Familienleistungen. Besonders interessant für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Gewinnfreibeträge werden teilweise angepasst, wodurch sich bei Investitionen zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten ergeben.


2. Sozialversicherungswerte 2026 – neue Grenzen, neue Spielräume

Die Sozialversicherung zieht wie jedes Jahr ordentlich nach. Die Höchstbeitragsgrundlagen steigen – und das nicht zu knapp. Für Arbeitgeber steigt damit die Lohnnebenkostenbelastung bei hohen Gehältern, während bei niedrigen Einkommen die Belastung weitgehend gleich bleibt.

Hier die wichtigsten Werte:

Beitragsgrundlage20252026
Höchstbeitragsgrundlage monatlich€ 6.450€ 6.930
Höchstbeitragsgrundlage täglich€ 215€ 231
Sonderzahlungen jährlich€ 12.900€ 13.860
Geringfügigkeitsgrenze monatlich€ 551,10€ 551,10
DGA-Grenze€ 826,65€ 826,65

Was bedeutet das konkret?

  • Spitzengehälter werden 2026 etwas teurer.
  • Geringfügig Beschäftigte bleiben stabil im System.
  • Unternehmen sollten prüfen, ob die Gehaltsstruktur angepasst werden soll.

3. Arbeitslosenversicherung 2026 – neue Staffelungen

Auch die Arbeitslosenversicherung bleibt nicht unberührt. Die Beitragssätze verändern sich, vor allem im mittleren Einkommensbereich.

Beitragsgrundlage (monatlich)AV-Beitrag
bis € 2.2250 %
€ 2.225 – € 2.4271 %
€ 2.427 – € 2.6302 %
über € 2.6302,95 %

Für Arbeitnehmer bringt das eine leichte Entlastung im unteren Bereich. Arbeitgeber sollten vor allem bei Gehaltserhöhungen und Einstufungen die neuen Schwellen berücksichtigen.


4. Das neue Betrugsbekämpfungsgesetz – strengere Regeln für alle

2026 wird ein Jahr, in dem der Gesetzgeber die Daumenschrauben beim Thema Betrugsprävention weiter anzieht. Vor allem drei Bereiche sind betroffen:

4.1 Verschärfte Haftungsregeln in der Baubranche

Die Branche kennt das schon: Wenn irgendwo ein Fehler passiert, sind plötzlich alle haftbar. Das neue Gesetz verstärkt diese Logik. Wer Subunternehmen beauftragt, muss jetzt noch genauer prüfen, ob alles ordnungsgemäß gemeldet, gemanaged und dokumentiert ist.

4.2 Kein Vorsteuerabzug mehr bei Luxusimmobilien

Luxuriöse Wohnungen und Immobilien mit überdurchschnittlich hoher Ausstattung verlieren künftig den Vorsteuerabzug. Wer in diesem Bereich tätig ist – sei es privat oder unternehmerisch –, sollte geplante Anschaffungen daher sehr genau prüfen.

4.3 Strengere Regeln im Finanzstrafverfahren

Ein Bereich, mit dem wir hoffentlich nie zu tun haben. Doch falls: Die neuen Regeln verschärfen Fristen und Dokumentationspflichten nochmals deutlich. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe im Rechnungswesen prüfen – und im Zweifel automatisieren.


5. Änderungen im Mietrecht – MieWeG

Das neue Miete- und Wohnrechtsgesetz bringt deutliche Veränderungen – und betrifft Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und teilweise auch Mieter.

Zentrale Punkte sind unter anderem:

  • Beschränkungen von Wertsicherungsklauseln
  • Neue Pflichtangaben und Informationspflichten
  • Klarere Vorgaben, wann Mieten erhöht werden dürfen
  • Regelungen für Bestandsverträge

Gerade Vermieter sollten prüfen, ob ihre Verträge noch gesetzeskonform sind.


6. Was Sie noch 2025 erledigen sollten – die wichtigsten Maßnahmen

Damit Sie keine Vorteile verlieren und 2026 mit einem sauberen und optimal gestalteten Steuerjahr starten, empfehle ich folgende Maßnahmen noch vor dem 31. Dezember 2025 umzusetzen.

⚠️ Bis 31.12. erledigen!

  • Investitionen terminieren: Lieferung und Inbetriebnahme entscheiden über die steuerliche Zuordnung. Prüfen Sie, ob Investitionen noch 2025 oder besser 2026 wirken sollen.
  • Bauprojekte dokumentieren: Durch das neue Betrugsbekämpfungsgesetz wird die Dokumentation zur Pflicht – fehlende Unterlagen können teuer werden.
  • Mietverträge kontrollieren: Sind die Wertsicherungen gesetzeskonform? Passen die Formulierungen? Das MieWeG bringt hier einige Änderungen.
  • Überstunden, Boni, Prämien planen: Je nach Auszahlungszeitpunkt wirken sie sich heuer oder kommendes Jahr steuerlich unterschiedlich aus.
  • Rückstellungen prüfen: Jahresende ist der ideale Zeitpunkt, um wirtschaftlich begründete Rückstellungen zu bilden oder anzupassen.

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7. Fazit – 2026 wird spannend, aber gut planbar

2026 bringt vieles mit sich: neue Steuertarife, angepasste Sozialversicherungswerte, rechtliche Änderungen bei Mieten, strengere Regeln bei Bauprojekten und neue Dokumentationspflichten. In Summe bedeutet das: Wer jetzt im Herbst 2025 vorausschauend plant, kann einige potenzielle Stolpersteine elegant umschiffen – und gleichzeitig steuerlich profitieren.

Ich unterstütze Sie gerne dabei, die für Sie relevanten Punkte herauszufiltern und die richtigen Schritte rechtzeitig zu setzen. Ein gut geplanter Jahresabschluss ist nicht nur eine Formalität – er ist der beste Start in ein erfolgreiches neues Jahr.

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Mag. Susanne Weihs-Raabl
Steuerberatung Wien