Der 30. September ist heuer der teuerste Tag des Jahres: Was GmbH-Geschäftsführer:innen und Arbeitgeber:innen jetzt erledigen müssen

Mag. Susanne Weihs-Raabl Steuerberatung Wien

Budgetbegleitgesetz beschlossen – was sich seit Juni für Ihre GmbH geändert hat

Von Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien

Der Sommer war heiß, die Schanigärten in der Wollzeile sind noch voll – und auf meinem Schreibtisch liegt das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 in seiner endgültigen Fassung. Im Juni habe ich Ihnen die Regierungsvorlage vorgestellt, am 8. Juli hat der Nationalrat beschlossen, am 29. Juli stand es im Bundesgesetzblatt. Ein paar Punkte haben sich auf den letzten Metern noch verschoben, zum Teil zu Ihren Gunsten. Dazu kommt der Stichtag, an dem heuer besonders viel zusammenläuft: Am 30. September 2026 muss der Jahresabschluss 2025 beim Firmenbuch liegen, die EU-Vorsteuererstattung 2025 beantragt und die Vorauszahlung für 2026 gegebenenfalls herabgesetzt sein. Wer den Tag verschläft, zahlt Zwangsstrafe, Anspruchszinsen oder beides.

Damit Sie den September entspannt hinter sich bringen, fasse ich Ihnen hier zusammen, was jetzt zählt – mit Beispielen, Vergleichstabellen und einer Prise Wiener Schmäh. Und mit einer richtig guten Nachricht für alle, die über ein E-Dienstauto nachdenken.

📌 Auf einen Blick – was im Herbst 2026 zählt

  • 30.9.2026: Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2025 beim Firmenbuch – erstmals mit den Zusatzerklärungen nach dem NaBeG
  • Verrechnungskonto: Bagatellgrenze von € 50.000 jetzt für jeden Gesellschafter, dafür gelten die Regeln auch für Ehepartner, Kinder und mittelbar Beteiligte
  • KöSt 24 % über € 1 Mio. ab 2028 – bei latenten Steuern schon in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 8.7.2026 zu berücksichtigen
  • E-Dienstauto: Sachbezug ab 2027 (0,375 %, max. € 180), bleibt aber weit unter dem Verbrenner (max. € 960)
  • Grunderwerbsteuer: Nach dem EuGH-Urteil Nova Iberomoldes fällt bei vielen Umstrukturierungen mit Immobilien-GmbHs keine GrESt mehr an – bereits gezahlte kann zurückgeholt werden
  • 1.10.2026: Paketsteuer € 2 – trifft auch kleine Händler, die über Amazon, Zalando oder eBay verkaufen

1. Offenlegung bis 30. September: Zwangsstrafe pro Kopf, nicht pro Firma

Kapitalgesellschaften – GmbH, AG, FlexKap und auch die GmbH & Co KG – müssen ihren Jahresabschluss binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht einreichen. Für den Stichtag 31.12.2025 heißt das: Mittwoch, 30. September 2026, und zwar eingelangt, nicht abgeschickt. Die Übermittlung erfolgt strukturiert als XML-Datei über eine Übermittlungsstelle (zum Beispiel über meine Kanzlei) oder für Kleinst- und kleine Gesellschaften über das Webformular auf justizonline.gv.at. Nur wer unter € 70.000 Jahresumsatz liegt, darf noch Papier einreichen.

Neu seit 1. Juli 2026: Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) geben die Geschäftsführer:innen bei der Einreichung zusätzliche Erklärungen ab – Größenklasse nach § 221 UGB, ob die Gesellschaft ein Unternehmen öffentlichen Interesses ist, ob eine Nachhaltigkeits- oder Konzernberichtspflicht besteht. Die Struktur JAb 4.0 hat dafür eigene Felder; die Angaben werden nicht veröffentlicht. Für den Stichtag 31.12.2025 gilt inhaltlich noch die alte Rechtslage, die Erklärungen müssen trotzdem mit.

Was es kostet, wenn der 30. September vergeht

Größenklasse Zwangsstrafe je Organ und je Gesellschaft Wiederholung
Kleinstkapitalgesellschaft € 350 alle zwei Monate erneut
Kleine Kapitalgesellschaft mind. € 700 bis € 3.600 alle zwei Monate erneut
Mittelgroße Kapitalgesellschaft mind. € 2.100 (das Dreifache) alle zwei Monate erneut
Große Kapitalgesellschaft mind. € 4.200 (das Sechsfache) alle zwei Monate erneut
⚠️ Achtung:
Die Strafe trifft jede Geschäftsführerin, jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft. Bei zwei Geschäftsführern einer kleinen GmbH sind das mindestens € 2.100 – und nach zwei Monaten noch einmal. Für Abschlussstichtage nach dem 31.3.2026 kommen zusätzliche Zwangsstrafen bis € 3.600 (klein) bzw. € 7.000 (ab mittelgroß) für Verstöße gegen die Berichtspflichten dazu.

Mein Tipp: Die XML-Konvertierung und der Justiz-Server sind Ende September regelmäßig überlastet. Wer am 29. abends einreicht, spielt Lotto. Ich plane für meine Klient:innen den 20. September als internen Stichtag.


2. Budgetbegleitgesetz beschlossen: Was sich seit Juni geändert hat

Verrechnungskonto: € 50.000 Luft für alle – aber die Familie zählt mit

Die Grundregel bleibt, wie im Juni angekündigt: Ab Wirtschaftsjahren, die 2027 enden, muss das Verrechnungskonto bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt sein, sonst gilt der Betrag als ausgeschüttet und KESt wird fällig. Im Parlament wurde an drei Stellen nachgeschärft:

Punkt Regierungsvorlage (Juni) Beschlossenes Gesetz (Juli)
Bagatellgrenze € 50.000 nur bei Beteiligung ab 10 % für jeden Gesellschafter, unabhängig von der Beteiligungshöhe
Wessen Konto? Verrechnungskonto des Gesellschafters auch Konten von Ehepartnern, Kindern und von Personen, die nur mittelbar über eine andere Gesellschaft beteiligt sind
Zeitpunkt der fiktiven Ausschüttung offen Tag nach dem Beschluss über die Aufstellung des Jahresabschlusses, spätestens fünf Monate nach dem Bilanzstichtag

Fremdüblich heißt: schriftlicher Vertrag, laufende Verzinsung, klare Laufzeit und Rückzahlungsplan, Bonitätsprüfung – wobei die GmbH-Beteiligung selbst bei der Bonität nicht mitzählt. Kleiner Trost aus dem Budgetausschuss: Ein etwas zu niedriger Zinssatz allein soll die Ausschüttungsfiktion noch nicht auslösen. Das ist keine Einladung zum Nullzins, aber ein Puffer für Grenzfälle.

KöSt 24 % ab 2028 – und ein Bilanzthema schon heuer

Gewinne über € 1 Mio. werden ab Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2027 beginnen, mit 24 % statt 23 % besteuert. Neu geklärt: Ausländische Einkünfte, die nach einem DBA in Österreich steuerfrei sind, erhöhen die Progression nicht. Und ein Punkt, der viele Abschlüsse zum 31.12.2026 betrifft: Latente Steuern sind mit dem Steuersatz zu bewerten, der bei Auflösung der Differenz gilt. Da der Beschluss am 8.7.2026 fiel, ist der neue Satz in allen Abschlüssen mit Stichtag nach dem 8.7.2026 zu berücksichtigen. Mein Tipp: Liegt der Gewinn klar unter € 1 Mio., rechnen wir weiter mit 23 %; darüber ist pauschal 24 % vertretbar, eine Einzelprognose braucht es nur, wenn der Effekt wesentlich wird.

Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen: Der spätere Verkauf zählt rückwirkend

Wer Anteile niedrig bewertet – etwa beim Wegzug oder bei der Einlage in eine Stiftung – und sie später teurer verkauft, muss seit 10.6.2026 damit rechnen, dass das Finanzamt den Verkaufspreis als rückwirkendes Ereignis heranzieht. Das Wiener Verfahren ist damit nicht abgeschafft, aber es hat Konkurrenz bekommen.


3. E-Dienstauto ab 2027: Sachbezug kommt, Vorteil bleibt

Seit 2016 war die Privatnutzung eines E-Firmenautos sachbezugsfrei. Das endet mit 1.1.2027, die Verordnung liegt im Entwurf vor und wartet auf die Kundmachung. Die Zahlen:

Fahrzeug Sachbezug 2026 Sachbezug 2027 Sachbezug ab 2028
E-Auto (0 g CO₂/km) 0 % 0,375 % (max. € 180) 0,625 % (max. € 300)
Ökologischer Verbrenner / Hybrid 1,5 % (max. € 720) unverändert unverändert
Verbrenner über CO₂-Grenze (2026: 126 g/km) 2 % (max. € 960) unverändert unverändert

Maßgeblich ist der Monat der Nutzung, nicht das Zulassungsdatum: Ein 2026 zugelassenes E-Auto ist ab Jänner 2027 genauso dabei wie ein neues. Die Obergrenze für die Bemessung liegt bei € 48.000 brutto. Und weil E-Autos anders als Verbrenner zum Vorsteuerabzug berechtigen, kommt ab 2027 ein umsatzsteuerlicher Verwendungseigenverbrauch dazu – bei € 40.000 Anschaffungskosten € 25 im Monat 2027, ab 2028 € 41,66.

Rechenbeispiel Gehaltsumwandlung: Was der Arbeitnehmer wirklich zahlt

Anschaffungskosten € 40.000, Leasingrate € 500 brutto im Monat, Bruttolohn € 4.000, Grenzsteuersatz 40 %. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der Arbeitgeber least das Auto:

pro Monat 2026 2027 ab 2028
Sachbezug € 0 € 150 € 250
Tatsächliche Gesamtbelastung des Arbeitnehmers € 209,00 € 296,30 € 354,50
Vorteil gegenüber privatem Leasing (€ 500) rd. 58 % rd. 41 % rd. 29 %
⚠️ Bestehende Vereinbarungen prüfen:
Ob der Verwendungseigenverbrauch an den Arbeitnehmer weiterverrechnet werden darf, steht in der ursprünglichen Gehaltsumwandlungsvereinbarung – oder eben nicht. Alle laufenden Dienstwagen- und Umwandlungsverträge gehören noch 2026 auf den Tisch.

Die steuerliche Rangfolge bleibt auch nach der Reform: E-Auto vor ökologischem Verbrenner vor normalem Verbrenner. Der Vorteil schrumpft, verschwindet aber nicht – und wer 2026 noch bestellt, fährt zumindest bis Silvester sachbezugsfrei.


4. Grunderwerbsteuer: Der EuGH schenkt Immobilien-GmbHs Geld zurück

In Österreich fällt Grunderwerbsteuer auch ohne Grundstückskauf an: dann, wenn innerhalb von sieben Jahren mindestens 75 % der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft den Eigentümer wechseln (Gesellschafterwechsel) oder sich in einer Hand vereinigen (Anteilsvereinigung). Der EuGH hat am 4. Juni 2026 in der portugiesischen Rechtssache Nova Iberomoldes entschieden, dass solche Tatbestände gegen die EU-Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen, wenn der Vorgang eine Umstrukturierung ist – also wenn die Gegenleistung in Anteilen der übernehmenden Gesellschaft besteht und nicht in Geld.

Das BMF hat am 29.7.2026 nachgezogen und listet auf, wofür ab sofort keine GrESt mehr anfällt: die schlichte Einlage eines Anteils an einer Immobilien-GmbH, Einbringungen und Spaltungen solcher Anteile (down-stream und side-stream), side-stream-Verschmelzungen mit solchen Anteilen im Vermögen und entsprechende „diagonale” Konzernvorgänge. Weiterhin steuerpflichtig bleiben der Kauf von Anteilen gegen Geld und die direkte Übertragung eines Grundstücks auf eine Gesellschaft.

⚠️ Geld zurück – aber nur mit Frist:
Wurde in einem solchen Fall bereits GrESt selbst berechnet, kann binnen eines Jahres ein Antrag nach § 201 BAO auf Festsetzung mit Null gestellt werden. Gegen einen bereits ergangenen Bescheid bleibt ein Monat für die Beschwerde oder ein Jahr für den Aufhebungsantrag nach § 299 BAO. Für Vorgänge, die das BMF nicht ausdrücklich nennt, empfehle ich eine Null-Erklärung mit vollständiger Offenlegung unter Berufung auf das Urteil.

Für Familienholdings und Zinshaus-Strukturen im 1. Bezirk ist das die interessanteste Nachricht dieses Herbstes. Wer in den letzten Jahren umgegründet hat, sollte die Akten noch einmal öffnen lassen.


5. Vier Splitter, die im Alltag hängen bleiben

Paketsteuer ab 1.10.2026 – auch für den Kleinen, der über Amazon verkauft. € 2 pro zugestelltem Paket an Konsumenten, Steuerschuldner ist der Versandhändler mit über € 100 Mio. Inlandsumsatz. Der Haken: Verkäufe über Plattformen wie Amazon, Zalando oder eBay werden technisch dem Plattformbetreiber zugerechnet – und der wird die € 2 weiterverrechnen. Wer größere Bestellungen über Plattformen plant, zieht sie in den September vor. Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sind nur erfasst, wenn sie im Postpaket kommen.

Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte steigt. Wer mehrere geringfügig Beschäftigte hat und in Summe über der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze liegt, zahlt derzeit 19,4 % pauschale Abgabe. Von 2027 bis 2030 werden es 23 %, danach 21 %. Das gehört in die Personalkostenplanung 2027 – gerade in Gastronomie und Handel.

Gerichtsgebühren plus 5,71 % seit 1.8.2026. Betrifft alle Eingaben ab August, also auch Grundbuch- und Verlassenschaftsverfahren. Wer eine Immobilienübertragung kalkuliert, rechnet mit den neuen Sätzen.

Registrierkasse: digitaler Beleg ab 1.10.2026. QR-Code oder Downloadlink erfüllen die Belegpflicht, Papier gibt es nur noch auf Verlangen. Die Kalte-Hände-Grenze liegt seit Jänner bei € 45.000 netto, die 15-Warengruppen-Regel gilt unbefristet weiter. Eine Betragsgrenze, unter der gar kein Beleg nötig wäre, hat es nicht ins Gesetz geschafft – die Signatureinheit bleibt Pflicht.


6. Aus der Welt der Höchstgerichte

VwGH: Umwidmung nach dem Verkauf zählt trotzdem

Ein Altvermögensgrundstück wurde im Juli 2017 verkauft, im Dezember 2017 in Bauland umgewidmet. Der VwGH sagt: Erfolgt die Umwidmung innerhalb von fünf Jahren nach dem Verkauf und steht sie in wirtschaftlichem Zusammenhang damit, gilt rückwirkend der Umwidmungsfall – fiktive Anschaffungskosten 40 % statt 86 %, ImmoESt damit 18 % statt 4,2 % des Erlöses. Bei einem Verkauf ab 2027 mit Umwidmungszuschlag landet man nach dem neuen Gesetz bei 27,3 % des Veräußerungserlöses. Wer ein Grundstück an einen Käufer mit erkennbaren Bauabsichten verkauft, sollte das im Preis mitdenken.

VwGH: Strahlenzulage bleibt steuerfrei – trotz moderner Geräte

Das Finanzamt wollte die Gefahrenzulage für Röntgenassistentinnen kippen, weil moderne Technik die Strahlenbelastung minimiere. Der VwGH hält dagegen: Eine potenzielle Gefährdung reicht, ein Gerät kann defekt werden. Die geringere Gefahr darf sich aber in der Höhe der steuerfreien Zulage niederschlagen. Für Ordinationen und Ambulatorien heißt das: Zulage dokumentieren, Höhe begründen.

Kurz notiert

Unternehmer aus der Türkei erhalten österreichische Vorsteuern auf Kraftstoff uneingeschränkt erstattet, die Einschränkung des BMF von 2021 verstößt gegen das Assoziierungsabkommen. Und ein Wiederaufnahmebescheid, den das EDV-System des Finanzamts einige Stunden nach dem neuen Sachbescheid zustellt, gilt als gleichzeitig zugestellt – der Trick mit der Reihenfolge funktioniert also nicht.


7. Termine September und Oktober 2026

Datum Was steht an?
30.9.2026 Offenlegung Jahresabschluss 31.12.2025 beim Firmenbuch (XML, samt NaBeG-Erklärungen) · Fallfrist EU-Vorsteuererstattung 2025 via FinanzOnline (Mindestbetrag € 50 im Jahr) · Herabsetzung der ESt-/KöSt-Vorauszahlungen 2026 mit Prognoserechnung · Anmeldung rückwirkender Umgründungen zum 31.12.2025 · freiwillige Anzahlung zur Vermeidung von 3,53 % Anspruchszinsen ab 1.10.
1.10.2026 Paketsteuer € 2 pro Paket (auch bei Verkauf über Plattformen) · digitaler Kassenbeleg zulässig
15.11.2026 Fälligkeit der ESt-/KöSt-Vorauszahlung – bis dahin wirkt ein rechtzeitiger Herabsetzungsantrag
1.1.2027 Sachbezug E-Auto 0,375 % · Dienstgeberabgabe 23 % · Verrechnungskonto-Regeln für WJ, die 2027 enden
⚠️ Hinweis zu Anspruchszinsen:
Vom Finanzamt vorgeschriebene Zinsen sind keine Betriebsausgabe, Bankzinsen schon. Reicht die Liquidität für die freiwillige Anzahlung bis 30.9. nicht, ist ein kurzfristiger Bankkredit die günstigere Variante. Und eine USt-Restschuld aus der Jahreserklärung bitte binnen eines Monats zahlen – sonst wird aus der Erklärung eine konkludente Selbstanzeige mit Folgen.

8. Was Sie jetzt konkret tun sollten

⚠️ Das sollten Sie bis Ende September erledigen

  • Jahresabschluss 2025 freigeben und bis 20. September zur Einreichung an mich – nicht am 30.
  • Verrechnungskonten prüfen: Ihres, das Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder – über € 50.000 Darlehensvertrag aufsetzen oder bis Bilanzstichtag ausgleichen
  • Latente Steuern im Abschluss 2026 mit dem neuen KöSt-Satz durchrechnen, wenn der Gewinn Richtung € 1 Mio. geht
  • Dienstwagen- und Gehaltsumwandlungsverträge auf Weiterverrechnung des Eigenverbrauchs prüfen; geplante E-Autos noch 2026 bestellen
  • Umgründungen mit Immobilien-GmbHs der letzten Jahre auf GrESt-Rückerstattung prüfen – Jahresfrist läuft
  • EU-Vorsteuererstattung 2025 einreichen und ESt-/KöSt-Vorauszahlung 2026 mit Prognoserechnung herabsetzen
  • Große Plattform-Bestellungen vor dem 1. Oktober abschließen
  • Personalkostenplanung 2027: Dienstgeberabgabe 23 % bei geringfügig Beschäftigten einpreisen

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Fazit

Der Herbst 2026 hat zwei Gesichter. Auf der einen Seite die Fristen und Verschärfungen: 30. September, Verrechnungskonto samt Familie, 24 % KöSt, Paketsteuer. Auf der anderen Seite zwei Geschenke, die man aktiv abholen muss – die Grunderwerbsteuer, die der EuGH bei Umstrukturierungen gestrichen hat, und ein E-Dienstauto, das auch 2028 noch um fast ein Drittel günstiger ist als das private Leasing. Wer die Fristen sauber abarbeitet, hat den Kopf frei für die Geschenke. Genau in dieser Reihenfolge machen wir es in der Wollzeile.

Gerne unterstütze ich Sie dabei persönlich.

Mag. Susanne Weihs-Raabl
Steuerberatung Wien