Was es nach Silvester nicht mehr gibt: Die Jahresend-Checkliste 2026 für Selbständige und EPU

Mag. Susanne Weihs-Raabl Steuerberatung Wien

Von Mag. Susanne Weihs-Raabl, Steuerberatung Wien

In der Wollzeile riecht es nach Maroni, am Rathausplatz werden die Hütten für den Christkindlmarkt aufgebaut, und auf meinem Schreibtisch liegt die Checkliste zum Jahresende. Heuer ist sie eine Abschiedsliste. Am 31. Dezember 2026 enden der erhöhte Investitionsfreibetrag, der Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren und das Arbeitsplatzpauschale. Was bis Silvester liegen bleibt, gibt es ab Jänner nur noch kleiner oder gar nicht mehr.

Im Juni habe ich Ihnen die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz vorgestellt, im September das beschlossene Gesetz. Jetzt laufen die letzten Wochen nach altem Recht. Diesmal schreibe ich vor allem für Selbständige, Freiberufler:innen und EPU, mit eigenen Abschnitten für alle, die ein Team beschäftigen oder eine Immobilie verkaufen wollen. Was Sie bis Jahresende noch tun können, fasse ich Ihnen hier zusammen – mit Beispielen, Vergleichstabellen und einer Prise Wiener Schmäh.

📌 Auf einen Blick – was bis Silvester zählt

  • 31.12.2026: letzter Tag für den erhöhten Investitionsfreibetrag von 20 % bzw. 22 % bei klimafreundlichen Investitionen, ab 2027 wieder 10 % bzw. 15 %
  • Gewinnfreibetrag: Wertpapiere zählen 2026 zum letzten Mal und müssen bis 31.12. am Depot verbucht sein
  • Arbeitsplatz- und Telearbeitspauschale: 2026 zum letzten Mal, ab 2027 restlos gestrichen
  • GSVG-Befreiung 2026: Der Antrag muss bis 31.12. bei der SVS eingelangt sein
  • ImmoESt: 4,2 % statt 6 % bei Altgrundstücken, wenn der Kaufvertrag noch 2026 abgeschlossen wird
  • 1.12.2026: Kaufvertrag beim Autokauf, wenn noch die NoVA-Werte 2026 gelten sollen

1. Investitionsfreibetrag: 20 % nur noch bis Silvester

Wer bis 31.12.2026 investiert, bekommt einen Investitionsfreibetrag von 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei klimafreundlichen Investitionen 22 %. Ab Jänner sind es wieder 10 % bzw. 15 %. Der Freibetrag wirkt wie eine zusätzliche Abschreibung, gedeckelt mit € 1 Mio. Anschaffungskosten pro Jahr.

Begünstigt sind Wirtschaftsgüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer in einem inländischen Betrieb. Geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen, ebenso Anlagen für fossile Energieträger und unkörperliche Wirtschaftsgüter außerhalb von Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science. Pro Wirtschaftsgut gilt: entweder Investitionsfreibetrag oder investitionsbedingter Gewinnfreibetrag.

Was beim Investieren vor Silvester zusammenkommt

InstrumentVoraussetzungWirkung
InvestitionsfreibetragInvestition bis 31.12.2026, Nutzungsdauer ab vier Jahren20 % bzw. 22 % zusätzlich absetzen
HalbjahresabschreibungInbetriebnahme bis 31.12.2026Halbjahres-AfA schon für 2026
Geringwertige WirtschaftsgüterAnschaffungskosten bis € 1.000 (exkl. USt bei Vorsteuerabzug)sofort absetzbar
Degressive Abschreibungneue Wirtschaftsgüter, keine Gebäude, keine Kfz über 0 g/kmbis 30 % vom Restbuchwert: nach zwei Jahren 51 %, nach drei Jahren rund 66 % abgeschrieben

Wer Investitionen aus November und Dezember 2025 über den aliquoten Höchstbetrag von € 166.667 hinaus ins Jahr 2026 vorgetragen hat, hat einen Teil des Höchstbetrags 2026 schon verbraucht. Dann gehört die restliche Planung bis Silvester besonders sorgfältig gemacht.

E-Auto: trotz Sachbezug ab 2027 vorne

Den Sachbezug ab 1.1.2027 habe ich Ihnen im September vorgerechnet. Steuerlich bleibt das E-Auto trotzdem vor dem Verbrenner: voller Vorsteuerabzug bis € 40.000 brutto, aliquot bis € 80.000, keine NoVA, degressive Abschreibung und bis Silvester 22 % Investitionsfreibetrag auf die angemessenen Anschaffungskosten. Hybridfahrzeuge sind von diesen Begünstigungen nicht umfasst.

⚠️ Autokauf um den Jahreswechsel:
Ab 1.1.2027 sinkt der CO₂-Abzugswert in der NoVA von 91 g/km auf 88 g/km. Bei gleichen Fahrzeugdaten kann die NoVA dadurch steigen. Die Werte 2026 gelten noch, wenn der Kaufvertrag unwiderruflich und schriftlich vor dem 1.12.2026 abgeschlossen wird und eine qualifizierte Lieferung vor dem 1.4.2027 erfolgt.

Mein Tipp: Schicken Sie mir Ihre Investitionsliste bis Anfang Dezember. Ich rechne durch, wie viel vom Höchstbetrag 2026 noch frei ist und welches Wirtschaftsgut in den Investitionsfreibetrag und welches in den Gewinnfreibetrag gehört.


2. Gewinnfreibetrag: Die Anleihe hat ihren letzten Auftritt

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften bekommen bis zu 15 % des Gewinns als Gewinnfreibetrag, höchstens € 46.400 im Jahr. Den Grundfreibetrag von € 4.950 gibt es automatisch, alles darüber nur mit Investitionen.

Gewinn in €GFB-SatzGFB in €insgesamt in €
bis 33.00015 %4.9504.950
33.000 – 178.00013 %18.85023.800
178.000 – 353.0007 %12.25036.050
353.000 – 583.0004,5 %10.35046.400
über 583.0000 %046.400

Als Deckung zählen neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter ab vier Jahren Nutzungsdauer, etwa Maschinen, Geschäftsausstattung oder Hardware. Pkw und Software sind ausgeschlossen. Bequemer waren bisher Wertpapiere: Anleihen sowie Anleihen- und Immobilienfonds, die als Deckung für Pensionsrückstellungen zugelassen sind, für vier Jahre im Anlagevermögen.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2026 und vor dem 1.1.2030 beginnen, zählen Wertpapiere nicht mehr. Wer diesen Weg noch nutzen will: 2026 ist die letzte Chance. Der Freibetrag steht übrigens auch für selbständige Nebeneinkünfte, selbständige Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsrats- und Stiftungsvorstandsvergütungen zu.

⚠️ Zwei Punkte, an denen es scheitern kann:
Die Wertpapiere müssen bis 31.12.2026 auf Ihrem Depot verbucht sein. Und wer eine Betriebsausgabenpauschalierung nutzt, bekommt nur den Grundfreibetrag von € 4.950.

Mein Tipp: Bis Mitte Dezember rechne ich mit Ihnen den Gewinn 2026 hoch. Dann wissen Sie, mit welchem Betrag Sie zur Bank gehen, und es bleibt Zeit bis zur Verbuchung.


3. Pauschal oder genau: Drei Grenzen, die Sie vor Silvester prüfen sollten

Einnahmen-Ausgaben-Rechner dürfen ihre Betriebsausgaben pauschal ansetzen statt Beleg für Beleg. Welches Modell sich rechnet, hängt an einer guten Prognose Ihrer echten Ausgaben.

KriteriumBasispauschalierungKleinunternehmerpauschalierung
Für wen?selbständige oder gewerbliche Einkünfte, keine Buchführung, Vorjahresumsatz bis € 420.000umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, auch nach Verzicht auf die Befreiung; nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand
Pauschale6 % des Umsatzes (max. € 25.200) bei kaufmännischer oder technischer Beratung, selbständiger Geschäftsführung, schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit; sonst 15 % (max. € 63.000)45 % der Bruttoumsätze, bei Dienstleistungsbetrieben 20 %
Zusätzlich absetzbaru. a. Waren, Fremdleistungen, Löhne, SV-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale, 50 % Öffi-TicketSV-Beiträge, Arbeitsplatzpauschale (2026), 50 % Netzkarte

Der Haken an der Basispauschalierung ist die Bindung: Wer sie freiwillig verlässt, kann erst nach fünf Jahren zurück. Bei der Kleinunternehmergrenze zählt, was bis Silvester tatsächlich eingeht. Bis € 55.000 brutto Inlandsumsatz bleiben Sie umsatzsteuerfrei.

Ein einmaliges Überschreiten bis € 60.500 schadet heuer nicht, macht Sie aber 2027 steuerpflichtig. Jeder Umsatz über € 60.500 ist schon 2026 steuerpflichtig. Ein Verzicht auf die Befreiung bringt den Vorsteuerabzug und bindet ebenfalls für fünf Jahre.

⚠️ GSVG-Befreiung 2026: Es zählt das Einlangen
Gewerbetreibende sowie Ärzt:innen und Zahnärzt:innen (diese nur in der Pensionsversicherung) können sich rückwirkend für 2026 von der GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Voraussetzung: Einkünfte 2026 höchstens € 6.613,20, Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten höchstens € 55.000. Der Antrag muss bis 31.12.2026 bei der SVS eingelangt sein. Wer heuer schon Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen hat, ist von KV-Beiträgen erst ab Einlangen befreit.

Mein Tipp: Ich lege Ihnen beide Pauschalierungen und die echte Rechnung nebeneinander, bevor Sie sich für fünf Jahre binden. Ob Sie nach Alter und Versicherungsverlauf für die GSVG-Befreiung antragsberechtigt sind, prüfe ich gleich mit.


4. Der Küchentisch verliert seinen Steuerstatus

Das Arbeitsplatzpauschale gibt es 2026 zum letzten Mal, danach ist es restlos gestrichen. Es steht Selbständigen zu, die für ihre Tätigkeit keinen anderen Raum haben als die eigene Wohnung. Ab Jänner ist der Küchentisch also wieder nur ein Küchentisch.

Die volle Pauschale von € 1.200 gibt es, wenn Sie keine anderen aktiven Einkünfte über € 13.539 erzielen, für die außer Haus ein Raum zur Verfügung steht. Liegen andere Aktiveinkünfte über diesem Betrag, sind es € 300 plus ergonomisches Mobiliar bis € 300. Die Hälfte einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte bleibt Betriebsausgabe, wenn Sie damit auch betrieblich fahren, sogar neben einer Pauschalierung.

Für Ihr Team endet heuer das Telearbeitspauschale: bis € 3 pro Tag für höchstens 100 Tage, also € 300 steuerfrei, aufgezeichnet im Lohnkonto und im Lohnzettel L16. Was der Arbeitgeber nicht ausschöpft, holen sich die Mitarbeiter:innen als Werbungskosten.

Arbeitnehmer:innen sollten Werbungskosten bis 31.12.2026 bezahlen, auch Vorauszahlungen. Ein Computer bis € 1.000 ist sofort absetzbar, ohne Nachweis abzüglich 40 % Privatanteil.

Ausgaben vorziehen, Einnahmen schieben

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner steuern Sie den Gewinn über den Zahlungstermin. Akonto auf Waren, Mieten für 2027 oder GSVG-Nachzahlungen für 2026 können Sie noch heuer zahlen und Einnahmen ins neue Jahr verschieben. Die Grenze ist die 15-Tage-Regel: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die bis zu 15 Tage vor oder nach dem Jahresende fließen, zählen zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Mein Tipp: Vor Weihnachten gehe ich mit Ihnen durch, welche Zahlungen noch heuer hinausgehen. Die Valorisierung des Einkommensteuertarifs rechne ich dabei mit, denn nicht jede Verschiebung zahlt sich aus.


5. Mit Team: Weihnachtsfeier, Geschenke und das restliche Jahressechstel

Für Betriebsveranstaltungen sind € 365 pro Person und Jahr steuerfrei, ein Euro pro Kalendertag. Der Betrag gilt für alle Feiern des Jahres zusammen: Wer im Sommer einen Betriebsausflug hatte, rechnet ihn bei der Weihnachtsfeier mit.

ZuwendungSteuerfrei bisWorauf es ankommt
Sachgeschenke€ 186 pro Person und JahrGutscheine oder Goldmünzen ja, Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig
Dienst- oder Firmenjubiläumzusätzlich € 186nur Sachzuwendungen
Kinderbetreuungszuschuss€ 2.000 pro Kind bis 14Kindergarten oder pädagogisch qualifizierte Person
Zukunftssicherung€ 300 pro Jahrfür alle oder bestimmte Gruppen von Mitarbeiter:innen

Beim Jahressechstel bleibt oft etwas liegen, wenn neben Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch Überstunden, Zulagen oder Sachbezüge laufen. In Höhe des Rests kann noch eine Prämie fließen, begünstigt mit 6 % bis 35,75 %, für den Teil über € 83.333 mit 50 % bzw. 55 %. Umgekehrt gilt: Wurde 2026 mehr als ein Sechstel begünstigt besteuert, versteuert der Arbeitgeber den Überhang beim letzten laufenden Bezug nach Tarif.

Die Mitarbeiterprämie ist mit € 500 heuer ein bescheidenes Instrument. Sie ist lohnsteuerfrei, trägt aber Sozialversicherung und Lohnnebenkosten. Grundlage ist ein Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder, ohne Betriebsrat, eine Vereinbarung für alle Arbeitnehmer. Wer sie zum letzten Mal zahlen will, tut das spätestens mit der Dezember-Lohnabrechnung.

Mein Tipp: Vor der Dezember-Lohnabrechnung rechne ich nach, wie viel vom Jahressechstel bei Ihrem Team noch frei ist.


6. Immobilien: Zwei Gründe, heuer noch zu unterschreiben

Was ich Ihnen im Juni als Plan vorgestellt habe, ist beschlossen: Ab 1.1.2027 steigt die effektive Immobilienertragsteuer bei Altgrundstücken und umgewidmeten Grundstücken. Entscheidend ist das Verpflichtungsgeschäft, also der Kaufvertrag. Wird er nach dem 31.12.2026 abgeschlossen, gilt der höhere Satz.

GrundstückKaufvertrag bis 31.12.2026Kaufvertrag ab 1.1.2027
Altgrundstück (vor dem 31.3.2002 entgeltlich erworben)pauschale Anschaffungskosten 86 % → 4,2 % des Erlöses80 % → 6 % des Erlöses
nach dem 31.12.1987 umgewidmet40 % → 18 % des Erlöses30 % → 21 % des Erlöses

Wer ein Wohngebäude im Standard „Bronze“ errichtet, hat einen zweiten Grund zur Eile. Die dreifache AfA von 4,5 % für die ersten drei Jahre gibt es nur bei Fertigstellung vor dem 1.1.2027.

Bewahren Sie als Privatperson alle Belege rund um Ihre Grundstücke auf, unabhängig von gesetzlichen Fristen: Kaufvertrag, Anwalt und Notar, Grunderwerbsteuer, Schätzung, spätere Investitionen. Jeder davon erhöht beim Verkauf die Anschaffungskosten und senkt den steuerpflichtigen Gewinn.

Mein Tipp: Steht ein Verkauf ohnehin an, rechne ich Ihnen vor der Unterschrift durch, was Ihnen beim Kaufvertrag 2026 und was 2027 bleibt.


7. Splitter: GmbH, U-Bahn und alte Ordner

⚠️ GmbH mit abweichendem Wirtschaftsjahr:
Die neue Ausschüttungsfiktion beim Verrechnungskonto gilt für Wirtschaftsjahre, die 2027 enden. Beim Regelwirtschaftsjahr ist das der 31.12.2027, bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr womöglich schon der 31.1.2027. Übersteigt die Forderung gegen Sie oder eine Ihnen nahestehende Person € 50.000, muss sie bis zum Ablauf des Bilanzstichtags getilgt oder in einen fremdüblichen Kreditvertrag umgewandelt sein: schriftlich, laufend verzinst, mit klarer Rückzahlungsverpflichtung. Sonst gilt der Forderungsbetrag unwiderruflich als ausgeschüttet, mit 27,5 % KESt.

Es gibt auch einen Ausweg. Weil das Gesetz eine offene Ausschüttung annimmt, kann die GmbH sie als Einlagenrückzahlung erklären, soweit der Einlagenstand im Evidenzkonto den Betrag deckt. Dann fällt keine KESt an. Ich prüfe Ihr Evidenzkonto und setze den Darlehensvertrag auf, solange noch Zeit ist.

Gruppenantrag bis 31.12.2026. Kapitalgesellschaften, die seit Beginn des Wirtschaftsjahres zu mehr als 50 % und mit Stimmenmehrheit verbunden sind, können noch für das ganze Jahr 2026 eine Unternehmensgruppe bilden und Verluste mit Gewinnen verrechnen. Der Antrag muss bis 31.12.2026 unterfertigt und binnen eines Monats eingereicht sein. Seit heuer geht das auch elektronisch über FinanzOnline mit qualifizierter Signatur.

U-Bahn-Hilfe für Wiener Betriebe. Der Bau von U2 und U5 kostet manchen Geschäften Umsatz. Die Wirtschaftsagentur fördert bestehende gewerbliche Unternehmen aller Branchen mit weniger als 50 Mitarbeiter:innen mit 60 % der Mietkosten inklusive Betriebskosten (bis € 15.000) und 80 % der Kosten von Initiativprojekten (bis € 10.000). Eingereicht wird laufend online bei der Wirtschaftsagentur, rückwirkend für vergangene Zeiträume geht es nicht.

Arbeitnehmerveranlagung 2021. Am 31.12.2026 endet die Frist für den Antrag auf Veranlagung 2021. Bis dahin läuft auch der Rückzahlungsantrag, wenn der Arbeitgeber 2021 zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten hat. Ergibt der Antrag eine Nachzahlung, lässt er sich per Beschwerde zurückziehen. Diesen Hinweis dürfen Sie gern an Ihre Mitarbeiter:innen weitergeben.

Belege aus 2019 dürfen in den Reißwolf. Die siebenjährige Aufbewahrungspflicht endet am 31.12.2026. Länger aufheben müssen Sie Unterlagen für laufende Verfahren, für ab 1.4.2012 erstmals unternehmerisch genutzte Grundstücke (22 Jahre) sowie zu Kurzarbeit, Investitionsprämie und Energiekostenzuschüssen (10 Jahre ab der letzten Auszahlung).


8. Termine bis Jänner 2027

DatumWas steht an?
1.12.2026NoVA: unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag, damit die Werte 2026 gelten (qualifizierte Lieferung vor 1.4.2027)
Mitte DezemberGewinnhochrechnung 2026 für den Gewinnfreibetrag
Dezember-Lohnabrechnungletzte Mitarbeiterprämie · Prämie aus dem restlichen Jahressechstel
31.12.2026Investitionen für den Investitionsfreibetrag 20 %/22 % · Inbetriebnahme für die Halbjahresabschreibung · Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag am Depot · Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung (50 % der Rückstellung zum 31.12.2025) · GSVG-Befreiungsantrag bei der SVS eingelangt · Gruppenantrag unterfertigt · Kaufvertrag für die bisherigen ImmoESt-Sätze · Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bezahlt · Zukunftsvorsorge: mindestens € 3.817,04 für die Höchstprämie von € 162,22 · Arbeitnehmerveranlagung 2021
1.1.2027Arbeitsplatz- und Telearbeitspauschale entfallen · ImmoESt 6 % bzw. 21 % · NoVA-Abzugswert 88 g/km · Sachbezug für E-Autos · Bronze-AfA nur noch für bereits fertiggestellte Wohngebäude · Belege aus 2019 dürfen vernichtet werden
31.1.2027bei abweichendem Wirtschaftsjahr möglicher erster Bilanzstichtag für die Verrechnungskonto-Regel

9. Was Sie jetzt konkret tun sollten

⚠️ Das sollten Sie bis Silvester erledigen

  • Investitionsliste bis Anfang Dezember an mich schicken, damit der Investitionsfreibetrag von 20 % bzw. 22 % voll ankommt
  • Gewinn 2026 bis Mitte Dezember hochrechnen lassen und die Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag rechtzeitig kaufen
  • Umsätze bis 31.12. hochrechnen: Kleinunternehmergrenze, Pauschalierung oder echte Rechnung
  • GSVG-Befreiung so beantragen, dass der Antrag vor dem 31.12. bei der SVS liegt
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und Arztrechnungen noch heuer bezahlen
  • Weihnachtsfeier, Geschenke und Prämien im steuerfreien Rahmen planen und das Jahressechstel prüfen
  • Geplante Grundstücksverkäufe noch 2026 unterschreiben, einen Autokauf vor dem 1.12. fixieren
  • GmbH: Verrechnungskonto und Bilanzstichtag prüfen, bei Bedarf Darlehensvertrag aufsetzen

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Fazit

Die Checkliste zum Jahresende ist heuer eine Abschiedsliste. Erhöhter Investitionsfreibetrag, Wertpapiere beim Gewinnfreibetrag, Arbeitsplatzpauschale, alte ImmoESt-Sätze: Alles verabschiedet sich am selben Abend. Meine Lesart: 2027 beginnt Steuerplanung für Selbständige wieder bei der echten Investition statt beim Depotauftrag im Dezember. Wer jetzt noch mitnimmt, was geht, startet mit Reserven in diese Umstellung. In der Wollzeile gilt zum Jahreswechsel deshalb: erst rechnen, dann Punsch.

Gerne unterstütze ich Sie dabei persönlich.

Mag. Susanne Weihs-Raabl
Steuerberatung Wien