Anfang März wird alljährlich die Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres in Angriff genommen. Wir geben Ihnen dazu eine Zusammenfassung mit besonderem Blick auf die Änderungen des Jahres 2022.
Voller Elan starten wir in das Jahr 2023 und stellen uns den Herausforderungen. Wie immer zu Jahresbeginn …